Das Ende der Quarantäne | Tourism Concepts Group

Wir haben alle darauf gewartet:  Endlich wieder in den Urlaub ohne anschließender Quarantäne.  Ab 19.05.2021 entfällt die Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Österreich aus vielen Ländern. Was genau ist zu beachten und was gilt für die Rückreise nach Österreich?

Online-Formular: Vor der Rückreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden.

Negatives Testergebnis: Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden)

Quarantäne:

Ab 19.05.2021 entfällt die Quarantäne für Geimpfte + Genesene + Getestete aus diesen EU-Ländern:

Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan.

Bei folgenden Ländern entfällt die Quarantäne für Geimpfte + Genesene:

Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern

Nicht geimpfte oder genesene Rückreisende müssen weiterhin 10 Tage in Quarantäne, Freitesten ist ab dem 5. Tag möglich.

Achtung: Die Quarantänepflicht bei der Rückreise besteht weiterhin für alle nicht oben genannten Länder.

Rückflüge mit Zwischenlandung in Deutschland: Alle Passagiere müssen bereits beim Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis vorweisen, auch wenn sie nur umsteigen.

Als Orientierung dafür gilt die Corona-Ampel der EU-Gesundheitsagentur ECDC. Grüne und orange eingefärbte Gebiete dürfen demnach ohne Einschränkungen einreisen. Bei (hell)roten Gebieten reicht ein negativer Corona-Test oder Nachweis der Impfung oder Genesung. Momentan betrifft dies die meisten Länder. Bei dunkelroter Einfärbung bleibt die Quarantänepflicht inklusive Freitesten bestehen.

Welche Impfung gilt derzeit?

Es muss ein von der EMA zugelassener Impfstoff sein: Biontech, Moderna, AstraZeneca oder Johnson & Johnson. Weitere Vorrausetzungen:

  • Die 1. Impfung gilt ab dem 22. Tag für maximal 3 Monate
  • Ausnahme: Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate
  • Die 2. Impfung verlängert den Gültigkeitszeitrau um 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab dem 1. Stich)

Für Genesene gilt: Diese sind nach Ende der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit.

Ein Nachweis wird benötigt, z.B. einen Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung. Ein Antikörper-Nachweis zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt. Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 9 Monate.

Wie die Erfahrung zeigt, können sich Reisebestimmungen schnell verändern. Wir haben diese Informationen sorgfältig für Sie zusammengestellt, können aber keine Garantie für zukünftige, auch kurzfristige Änderungen übernehmen. Unsere Mitarbeiter verfügen aber immer über tagesaktuelle Informationen und stehen Ihnen dazu auch immer gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Unsere Empfehlung für jede Reise: ein ausreichender Versicherungsschutz sollte immer vorhanden sein. Wir beraten Sie gerne dazu.